APA-OTS: Wissenschaftsjournalismus als Qualitätskriterium bei Medienförderung durch öffentliche Hand

Prominente Unterstützung für pro-Kopf-Förderung der Anstellung von Wissenschaftsjournalist:innen in Medien

Wien (OTS) – Wissenschaftsjournalist:innen wurden in den Verhandlungen zu einer neuen Presseförderung bisher nicht explizit berücksichtigt. Dabei wäre gerade eine Pro-Kopf-Förderung der Anstellung von Wissenschaftsjournalist:innen in Medien für die geplante Qualitätsförderung äußerst zweckdienlich.

Diese Forderung des Klubs der Bildungs- und Wissenschaftsjournalist:innen unterstützen die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko), der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFT), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), der Wissenschaftsfonds (FWF) und der Wiener Wissenschafts- und Technologiefonds (WWTF).

Wissenschaftsjournalismus trennt Meinung von Fakten im Sinne der Demokratie. Das ist insbesondere angesichts aktueller Themen, die die Zukunft prägen, von höchster Bedeutung für die Gesellschaft. Ob Energiewende, Klimawandel, Künstliche Intelligenz, Digitalisierung oder Corona-Pandemie: Wissenschaftsjournalist:innen erfüllen die Funktion, komplexe, zukunftsentscheidende Inhalte einer breiten Bevölkerung nahe zu bringen.

Allerdings ist die Zahl dieser qualifizierten Fachjournalist:innen in österreichischen Medien gering. Somit kann den Anforderungen an diese Form der Vermittlung nicht zur Genüge Rechnung getragen werden.

Es ist daher dringend anzuraten, die Neugestaltung der Medienförderung im Sinne der Qualität auch im Sinne des Wissenschaftsjournalismus zu nützen.

Das in Österreich erprobte System der Medienförderung eröffnet die Möglichkeit, qualitative Merkmale wie Wissenschaftsjournalismus ohne großen legistischen Aufwand in die Medienförderung zu integrieren.

Zur Umsetzung und Anwendung der oben angeführten Kriterien und Definitionen ist folgende Ergänzung des vorhandenen Presseförderungsgesetz 2004 in der Fassung vom 07.06.2022 nötig: 

  • §11.

(1) Zum Zweck der Förderung des Einsatzes angestellter Auslandskorrespondenten können Verleger von Tages- und Wochenzeitungen, die die Voraussetzungen des Abschnittes I erfüllen, einen Zuschuss von höchstens 40 000 € pro Jahr erhalten, wobei der Förderungsbetrag pro Auslandskorrespondenten höchstens die Hälfte der nachgewiesenen Kosten ausmachen darf.

wird ergänzt durch

  • §11.

Wissenschaftsjournalismus als Qualitätskriterium bei Medienförderung durch öffentliche Hand(1) Zum Zweck der Förderung des Einsatzes angestellter Auslandskorrespondenten und Wissenschaftsjournalist:innen können Verleger von Tages- und Wochenzeitungen, die die Voraussetzungen des Abschnittes I erfüllen, einen Zuschuss von höchstens 40 000 € pro Jahr erhalten, wobei der Förderungsbetrag pro Auslandskorrespondenten beziehungsweise Wissenschaftsjournalist:inhöchstens die Hälfte der nachgewiesenen Kosten ausmachen darf.

Die gängige Definition von Wissenschaftsjournalismus lautet: „Die journalistische (also prinzipiell kritische und deswegen inhaltlich unabhängige) Berichterstattung über Geistes-, Sozial-, Kultur- und Naturwissenschaften, Technik und Medizin in Medien. In Erweiterung des herkömmlichen Journalismus-Begriffs erfüllt der Wissenschaftsjournalismus in besonderem Ausmaß eine Vermittlungsrolle zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, ohne sich in Abhängigkeit von den entsprechenden Institutionen zu begeben, beziehungsweise im Fall von Abhängigkeiten diese transparent offen zu legen.“

Diese Definition stammt vom Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalst:innen, der 1971 gegründet wurde und die überwiegende Mehrheit der entsprechend tätigen Journalist:innen in Österreich vertritt. Die Definition entspricht dem gängigen Stand der Kommunikationswissenschaften.

Als Wissenschaftsjournalist:innen werden jene publizistisch tätigen Menschen bezeichnet, die regelmäßig in einem Medium veröffentlichen, das den Kriterien der Presse- und Publizistikförderung entspricht, wie sie von der KommAustria definiert werden. Als Maßstab für die Bemessung der Regelmäßigkeit der Veröffentlichung können die jeweils gültigen Verteilungsbestimmungen der Literar-Mechana(Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH) herangezogen werden, wie in Punkt 5.4. der Verteilungsbestimmungen angeführt.

Weitere projektbezogene Maßnahmen, um innovativen Wissenschaftsjournalismus zu unterstützen, begrüßen wir ausdrücklich. Sie können aber die Förderung des Einsatzes angestellter Wissenschaftsjournalist:innen in Medienredaktionen nicht ersetzen.

Für den Vorstand des Klubs der Bildungs- und Wissenschaftsjournalist:innen

Eva Stanzl, Klubvorsitzende
Martin Kugler, Stellvertreter
Oliver Lehmann, Vorstandsmitglied

Unterstützende Institutionen:

Österreichische Universitätenkonferenz (uniko)
Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFT)
Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)
Der Wissenschaftsfonds (FWF)
Wiener Wissenschafts- und Technologiefonds (WWTF)

 

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